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Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Klasse des Mitllere-Reife-Zuges der Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern oder Gesamtnote 6 in Deutsch.
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Jedoch kann Notenausgleich gewährt werden, wenn der Schüler in einem Vorrückungsfach die Note 1 oder in zwei Vorrückungsfächern die Note 2 oder in drei Vorrückungsfächern die Note 3 erreicht hat. Vorrückungsfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport. |
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